Kreisverband Birkenfeld

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Senioren-Union informiert - Rechtsanwalt Damian Hötger zu Gast

„Wir freuen uns, dass über 70 Mitglieder und Gäste unserer Einladung zum Vortrag „Das wollte ich schon lange machen“ ins Nebenzimmer der Stadenhalle gefolgt sind“, begrüßte Karl-Heinz Totz, Kreisvorsitzender der Senioren-Union, auch im Namen des Vorstandes die Anwesenden.

„Wir befassen uns heute mit den Themen Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, die nicht nur für Senioren sondern für alle Altersgruppen enorm wichtig sind“, eröffnete Rechtsanwalt Damian Hötger als Referent seinen Vortrag. „Denn wenn man selbst nichts macht, machen es später Andere“.

„In der Betreuungsverfügung wird genau festgelegt, wen man als Betreuer einsetzt und auch wer als solcher nicht in Frage kommt“, so Hötger. Ebenso können die Aufgaben, Umfang und auch die Dauer einer Betreuung konkretisiert werden. Es ist darauf zu achten, dass der genannte Betreuer sich möglichst im näheren Umfeld, sowohl persönlich als auch räumlich befindet, damit in einem Notfall das Gericht diese Person ohne große Schwierigkeiten erreichen kann. Die Gültigkeit einer solchen Verfügung ist unbegrenzt, sollte jedoch nach einer gewissen Zeit immer wieder angepasst werden.

Die Vorsorgevollmacht berechtigt eine Vertrauensperson, im Falle eines Notfalls verschiedene Aufgabenbereiche für die zu betreuende Person zu übernehmen. Sie ist nur gültig, wenn der Bevollmächtigte die Vollmachtsurkunde bei Vornahme eines Rechtsgeschäfts im Original vorlegen kann. In ihr ist alles geregelt, was zum Lebensbereich gehört und sollte genauestens mit dem Bevollmächtigten abgesprochen werden.

Als dritten Baustein seines Vortrages behandelte Rechtsanwalt Hötger ebenfalls sehr detailliert die Patientenverfügung. Sie ist genauso wichtig wie die beiden anderen Papiere und diese sollten am besten gemeinsam an einem den Betreffenden bekannten Ort hinterlegt werden. Als Betreuer sollte möglichst eine jüngere Person eingesetzt werden, damit diese die Aufgabe auch über einen längeren Zeitraum ausfüllen kann. Es besteht auch die Möglichkeit zu differenzieren, z.B. wird zuerst der Ehepartner, dann die Kinder und evtl. eine weitere Person eingesetzt. Die Landesärztekammer stellt dazu auf ihrer Internetseite ein sehr ausführliches Papier zur Verfügung. Der Hausarzt kann bei der Erstellung einer solchen Verfügung mit einbezogen werden. Es besteht auch die Möglichkeit, diese beim Hausarzt zu hinterlegen, da er meist erster Ansprechpartner in einer gesundheitlichen Notsituation ist. Ebenso können alle Papiere beim zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer deponiert werden.

Zahlreichen Fragen, die sich im Laufe des Vortrages ergaben, wurden detailliert und sehr informativ beantwortet und am Ende des Referates konnten auch noch persönliche Dinge besprochen werden.

Mit einem Edelsteingeschenk bedankte sich Totz nach dem fast 2 ½- stündigen Vortrag bei Rechtsanwalt Hötger und wies nochmals auf die Wichtigkeit dieser Themen hin, denn „am Anfang und am Ende des Lebens ist man auf andere Menschen angewiesen“.

„Unsere nächsten Veranstaltungen werden die Vorträge des Kandidaten Ralf Seekatz für das Europäische Parlament am 16. April und von Herrn Dr. med. Bühler zum Thema Demenz am 26. April sein, zu denen auch interessierte Gäste sehr herzlich willkommen sind“, beendete Karl-Heinz Totz die Veranstaltung.

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